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    Lebensmittel Zeitung 16 vom 17.04.2009 Seite 023

    Recht

    Penny darf nur Tippgeber sein

    Frankfurt. Grundsätzlich verboten ist das Versicherungsgeschäft im Supermarkt nicht. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor. Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden von Mai 2008 gegen Rewe (Az.:1

    [774 Zeichen] € 5,75