Rewe unterliegt mit Look-o-Look
Köln. Das Landgericht Köln hat Rewe zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verurteilt. Vorausgegangen war ein Streit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Vzbw) um eine fehlerhafte Preis- und Grundpreisangabe bei einer Süßigkeit der Marke L
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