BGH stärkt Händlerrechte
Frankfurt, 8. Februar. Miteinander im Wettbewerb stehende Einzelhändler dürfen offenbar Fotoaufnahmen in den Räumlichkeiten eines Konkurrenten machen, um wettbewerbsrechtliche Ansprüche durchzusetzen - auch ohne Einwilligung des Konkurrenten. So interpre
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