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    HORIZONT 02 vom 13.01.2000 Seite 044

    Medien

    TV-Werberecht Der Rundfunkstaatsvertrag öffnet den Sendern neue Spielräume / Detail-Übersichtüber die Veränderungen ab 1. April 2000 (Teil 1)

    Werbung sucht die Nähe zum Programm

    Der Gesetzgeber hat den Ruf der Sender und Kunden nach mehr Flexibilität inder TV-Werbung erhört.

    Frankfurt / Martin Wolff hat in diesen Tagen alle Hände voll zu tun. DerReferent für Werbung bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM)erledigt einen staatstragenden Job. Seine Aufgabe: Koordination der neuenTV-Werberichtlinie, die ab 1. April 20

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    Rundfunkstaatsvertrag und Werberichtlinie: Die wichtigsten Änderungen ab1.4.2000
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