DATENSCHUTZ
E-Mails an offene Verteiler
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen die Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie eine Kundenanfrage per E-Mail mit einem offenen E-Mail-Verteiler an einen großen Empfängerkreis übermittelt hat
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