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    Lebensmittel Zeitung 51 vom 23.12.2022 Seite 30

    Umwelt & Verpackung

    Pflicht zum Mehrwegangebot greift auch im LEH

    VerpackG setzt ab 2023 neue Abgabe-Regeln für To-go-Getränke und -Speisen in Kraft / Von Carsten Bormann und Holger Hofmann

    Gastro-Betriebe, Lieferdienste und Lebensmittelhändler, die verzehrfertige Ware selbst verpacken und verkaufen, müssen nach dem Jahreswechsel ihren Kunden am Ort der Abgabe wahlweise auch Mehrwegverpackungen anbieten. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10000 Euro.

    [5117 Zeichen] € 5,75