Pflicht zum Mehrwegangebot greift auch im LEH
VerpackG setzt ab 2023 neue Abgabe-Regeln für To-go-Getränke und -Speisen in Kraft / Von Carsten Bormann und Holger Hofmann
Gastro-Betriebe, Lieferdienste und Lebensmittelhändler, die verzehrfertige Ware selbst verpacken und verkaufen, müssen nach dem Jahreswechsel ihren Kunden am Ort der Abgabe wahlweise auch Mehrwegverpackungen anbieten. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10000 Euro.
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