Meinungsfreiheit auch bei Werbeslogans
Kritisierende Abwandlung eines Slogans kann zulässig sein / Namensrechte bei Internet-Domains ab Registrierungsantrag geltend machen / Von Dr. Ingo Jung
FRANKFURT Die kritische Abwandlung eines Werbeslogans kann zulässig sein, wenn damit vor allem das Ziel der Verbreitung einer meinungsbildenden Äußerung verfolgt wird. So entschied das Hamburger OLG im Falle des Slogans "Bild Dir keine Meinung", der mit d
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