Fristlose Kündigung nicht zulässig
Bei "Scheinstilllegung" sind Arbeitnehmer nicht zu entlassen
Frankfurt, 26. September. Die "Scheinstilllegung" eines Franchise-Unternehmens rechtfertigt keine fristlosen Kündigungen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt.
Die Frankfurter Landesarbeitsrichter gaben damit den Beschäftigten und Betriebsr
[1665 Zeichen]
€ 5,75