„Geduldete“ Arbeit ist zu bezahlen
Will ein Arbeitgeber vermeiden, dass seine Mitarbeiter Überstunden leisten, ohne dass er dazu vorher kontaktiert wird, so kann er solche „aufgedrängte“ Mehrarbeit dadurch vermeiden, dass er die Arbeitnehmer „nach Ableistung der regulären Arbeitszeit
[1185 Zeichen]
€ 5,75