Teure Weiterbildung
Bundesarbeitsgericht: Rückzahlungsklausel war unwirksam
Viele Arbeitgeber vereinbaren mit Mitarbeitern für die Übernahme von Kosten für Fortbildungsmaßnahmen Rückzahlungsklauseln, um sich den "Mehrwert" aus den gesteigerten Kenntnissen und Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter über einen möglichst langen Zeitraum zu
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