Steuertipp der Woche
Mit vollem Magen lernen
Von Oliver Henning
Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer zu auswärtigen Fortbildungsveranstaltungen senden, handeln - steuerlich gesprochen - im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. Die Fortbildungsveranstaltung als solche ist insgesamt steuerlich abzugsfähig. Leider gil
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