Ausbildungskosten nicht zurückzahlen
Wie./vwd. Kassel, 14. Mai. Arbeitnehmer, die betriebsbedingt entlassen werden, müssen dem Arbeitgeber die Kosten einer Ausbildung nicht zurückzahlen. Gegenteilige Vertragsklauseln sind "grundsätzlich unwirksam", urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht (BA
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