Bitburger verliert Streit um „Stubbi“
Koblenz. Die Koblenzer Brauerei GmbH darf weiter für „Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ werben. Die Wortmarke der Bitburger Brauerei für „Stubbi“ steht der Verwendung des Begriffs durch Wettbewerber nicht entgegen, hat das Oberlandesgericht Koblenz
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