Finanzamt will Biersteuer
Steuerrechtlich wird "Schwarzer Abt" als Bier behandelt
wb. Neuzelle, 7. Mai. Im fortwährenden Rechtsstreit für die Anerkennung seines Klosterbräu "Schwarzer Abt" als "besonderes Bier" läßt Brauereichef Helmut Fritsche jetzt rechtlich überprüfen, ob der Gleichheitsgrundsatz in seinem Falle verletzt wird.
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