Brauerei bringt Ausnahmegenehmigung ins Spiel
Im Zwist um die Bezeichnung „bekömmlich“ bei Bier könnte Härle eine „Traditions-Ausnahme“ beantragen
Frankfurt. Unabhängig vom Ausgang des laufenden Rechtsstreits könnte die Brauerei Härle ihr Bier weiter als „bekömmlich“ bezeichnen, wenn sie die dafür erforderliche Traditions-Ausnahme erhält.
[3531 Zeichen]
€ 5,75