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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 33 vom 20.08.2016 Seite 15

    Fachthema Weiterbildung

    Fördertöpfe für Wissensdurstige

    Finanzierung Zusatzqualifikationen sind nicht kostenlos. Doch davon sollte sich niemand abhalten lassen, denn es gibt Fördermöglichkeiten.

    Stuttgart. Ausgehend von der aktuellen Gesetzeslage kann man die Kosten für Weiterbildung als Werbungskosten oder Sonderausgaben – bis zu 6000 Euro im Kalenderjahr – steuerlich geltend machen. Dafür gibt es von den Weiterbildungsanbietern Zahlungsbel

    [2423 Zeichen] € 5,75