Recht kurz
Mieterschaden. Treten infolge eines Mangels der Mietsache (Wassereintritt in Gewerberaum) Schäden an Sachen des Mieters ein, muss der Mieter die Schäden dem Grunde und der Höhe nach auch beweisen. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter behauptet, diese S
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€ 5,75