Gartenmarkt
Lebensmittel sind kein Randsortiment
Das Landgericht Dortmund hat auf Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale einem Gartencenter untersagt, an Sonn- und Feiertagen in seinen nordrhein-westfälischen Standorten Lebensmittel, Tierfutter, Weihnachtsartikel und ähnliche Waren zu verkaufen
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