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    HORIZONT 28 vom 10.07.2003 Seite 004

    Nachrichten

    Telefonauskunft muss mit Preisen werben

    KARLSRUHE / Telefon-Auskunftsdienste sind künftig verpflichtet, in der Werbung ihre Preise anzugeben. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Verbraucher habe ein hohes Interesse daran, die Höhe der Tarife zu erfahren, da mit dem Anruf bei

    [562 Zeichen] € 5,75