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    Der Handel Nr. 12 vom 01.12.1997 Seite 054

    Urteile

    Kostenpflicht Ein Unternehmen, das in der Werbung eine gebührenpflichtige Sondernummer der Telekom (0180-5...) herausstellt, unter der Interessenten anrufen sollen, muß auf die Gebühren-pflichtigkeit und auf die besondere Höhe der Gebühren bei dieser So

    [354 Zeichen] € 5,75

    Der Handel Nr. 09 vom 01.09.1997 Seite 056

    Urteile

    Telefongebührenstreit Bei der Geltendmachung von Telefongebühren gilt der Grundsatz, daß die Telekom die Beweislast für die Inanspruchnahme der Fernmeldeeinrichtung durch den Kunden in Höhe der behaupteten Tarifeinheiten trägt. Ist von der Telekom als R

    [669 Zeichen] € 5,75

    Der Handel Nr. 07 vom 01.07.1997 Seite 046

    Urteile

    Gebührenerfassung - Dienstanbieter von Mobilfunknetzenmüssen beweisen, daß die automatische Gebührenerfassung richtig arbeitet und die Gebührenforderungen richtig sind, wenn innerhalb kurzer Zeit (hier: vier Tage) mit zwei Funktelefonen insgesamt reine Ge

    [767 Zeichen] € 5,75