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    Lebensmittel Zeitung Nr. 23 vom 09.06.1995 Seite 030

    Recht

    Dienst-Handy ist bedingt steuerfrei

    Entscheidend ist, ob privat oder für die Firma zum Telefon gegriffen wird

    wst. München, 8. Juni. Der Bundesminister der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben - Aktenzeichen: IV B 6 - S 2336 - 9/93 - an die oberste Finanzbehörden der Länder erstmals die lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon geregelt.

    [4411 Zeichen] € 5,75