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    Lebensmittel Zeitung 14 vom 02.04.2015 Seite 3

    Seite 3

    „Das Arbeitszeitgesetz sollte geändert werden“

    Berlin. An Sonn- und Feiertagen darf in Deutschland nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen gearbeitet werden. Im vergangenen Herbst kippte das Bundesverwaltungsgericht die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung, die unter anderem die Sonntagsarbeit in Call-Centern und Videotheken erlaubte. Im LZ-Interview fordert Gero Furchheim, Präsident des Bevh, die Politik zum Handeln auf.

    [2652 Zeichen] € 5,75