Wettbewerb fair sichern
Seit 2003 gilt für die Außer-Haus-Verpflegung: Wer für die Gäste Bio anbietet und dies auslobt, braucht eine Bio-Zertifizierung. Mit dem Öko-Landbaugesetz wurde damals festgelegt, dass auch Gastronomen die europäische Bio-Verordnung, das Grundgesetz für die Bio-Branche, einhalten müssen.
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