„Juristen verstehen Marken anders“
Screenscraping: Rechtsanwalt Jens Matthes über die Folgen des BGH-Urteils zu Ryanair
Darf ein Vergleichsportal Flugdaten gegen den Willen der Fluglinie erfassen und für eigene Zwecke nutzen? Ryanair war der Meinung, das Recht auf seiner Seite zu haben. Der Bundesgerichtshof belehrte die Airline jetzt eines Besseren. Das hat Folgen für die Gestaltungsmöglichkeit von Marken im Internet, warnt Rechtsanwalt Jens Matthes von der Kanzlei Allen & Overy.
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