Baywa verklagt das Bundeskartellamt
Amtshaftungsklage wegen „Verfassungsbruchs“ – Schadenersatzforderung in Höhe von 73 Mio. Euro – „Verböserungsrisiko“ umschifft
München. Die Baywa AG will sich das im Pflanzenschutzmittelkartell gezahlte Bußgeld vom Kartellamt zurückholen. Grobe Verfahrensfehler sollen einen Ersatzanspruch gegen die Behörde begründen.
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