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    Lebensmittel Zeitung 47 vom 26.11.2010 Seite 023

    Recht

    Wenn Arbeitgeber Bußgelder übernehmen

    Viele Fallstricke im Falle der Kostenerstattung bei Kartellverstößen / Von Jan Dreyer und Heinz Zimmermann

    Köln. Verstöße gegen das Kartellrecht können teuer werden. Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für betroffene Mitarbeiter. Bis zu 1Mio. Euro Bußgeld sind denkbar. In der deutschen Kartellrechtspraxis wird für schwere Verstöße ein Jahresbruttoeinkomm

    [4338 Zeichen] € 5,75