Bei Einsichtnahme nicht überwachen
Wie/vwd. Kassel, 17. August. Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch dieser Woche entschieden, daß der Betriebsrat bei der Einsichtnahme in die Lohn- und Gehaltslisten vom Arbeitgeber nicht überwacht werden darf. Die üblicherweise in dem Raum arbeitenden
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