Euro-Richter klären Gerichtsstand
Europäischer Gerichtshof bestimmte den "gewöhnlichen Arbeitsort"
Wie./vwd Luxemburg, 16. Januar. Die Frage, an welchem Ort ein Arbeitnehmer- der im Rahmen seines Arbeitsvertrages seine Tätigkeit in mehreren Staaten ausübt- seine Arbeit "gewöhnlich" verrichtet, muß anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien beantwortet
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