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    Lebensmittel Zeitung 13 vom 27.03.2009 Seite 038

    Journal

    Gewagte Zahlenspiele

    KiK-Chef Stefan Heinig versteht nicht, warum 5,20 Euro Stundenlohn für Mini-Jobber sittenwidrig sein sollen. In einem Interview stellt er eine Gegenrechnung an, die Arbeitsrechtlern zufolge zu weiteren Klagen ermutigen könnte. Jan Mende*

    Früher, als Stefan Heinig in seiner Freizeit noch Fußballschiedsrichter war, bestand seine Leidenschaft darin, Regelverstöße zu ahnden. Sobald er einer unsauberen Aktion gewahr wurde, schritt er ein - die Spieler hatten nach seiner Pfeife zu tanzen. Heut

    [9573 Zeichen] Tooltip
    BESCHÄFTIGUNGSSTRUKTUR IM ENZELHANDEL - Arbeitnehmer 2003 und 2008 (Stichtag jeweils 30.06.), Angaben in Prozent
    € 5,75

    TextilWirtschaft 13 vom 26.03.2009 Seite 012

    News

    Gericht erklärt Kik-Löhne für sittenwidrig

    Stundenlohn von 5,20 Euro ist zu niedrig - Textildiscounter muss nun an die Klägerinnen nachzahlen

    In einem Prozess zwischen dem Textildiscounter Kik Textilien und Non-Food GmbH, Bönen, und zwei Arbeitnehmerinnen erklärte das Landesarbeitsgericht in Hamm den Stundenlohn von 5,20 Euro als sittenwidrig. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Arbe

    [1531 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 12 vom 20.03.2009 Seite 026

    Recht

    KiK verliert Prozess um Lohndumping

    Hamm. Der Textildiscounter KiK hat zwei geringfügig Beschäftigten nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm sittenwidrige Löhne gezahlt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi hatten zwei Verkäuferinnen die

    [744 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung Nr. 04 vom 27.01.1995 Seite 082

    Service Veranstaltungen

    Seminare Kongresse Tagungen

    Personal und Ausbildung Flexible Arbeitszeiten Das Seminar richtet sich an Führungskräfte der Bereiche Personal, Organisation, Sozial-, Rechts- und Tarifwesen in Verwaltung und Dienstleistung. Programm: Dr. Andreas Hoff (Dr. Hoff, Weidinger und Part

    [4031 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung Nr. 01 vom 06.01.1995 Seite 030

    Recht

    Lohngleichheit verlangt

    Prozeß um Eingruppierung vor Bundesarbeitsgericht

    Wie. Kassel, 5. Januar. Um Vergütungsansprüche nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz geht es in einer mündlichen Verhandlung vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts am 8. Februar 1995 in Kassel. Den Bundesarbeitsrichtern liegt folgender Sachverhal

    [1646 Zeichen] € 5,75