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    TextilWirtschaft Nr. 26 vom 29.06.1995 Seite 014

    Handel

    Ladenschluß: Das BGH-Urteil und seine Folgen

    Aus fürs Shopping auf Bahnhöfen?

    sm Frankfurt - Der Bundesgerichtshof hat dem Bahnhofshandel Schranken gesetzt. Oberbekleidung und Schuhe gehören nicht zum Reisebedarf und dürfen nach Ladenschluß nicht verkauft werden - so lautet das vergangene Woche gefällte Urteil des BGH (Az I ZR 92/9

    [2461 Zeichen] € 5,75