Ladenschluß: Das BGH-Urteil und seine Folgen
Aus fürs Shopping auf Bahnhöfen?
sm Frankfurt - Der Bundesgerichtshof hat dem Bahnhofshandel Schranken gesetzt. Oberbekleidung und Schuhe gehören nicht zum Reisebedarf und dürfen nach Ladenschluß nicht verkauft werden - so lautet das vergangene Woche gefällte Urteil des BGH (Az I ZR 92/9
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