Kreispachtverträge in den neuen Bundesländern
Haftung für die Ansprüche ist nun geklärt - LPG-Nachfolger haben jetzt den "schwarzen Peter"
Nach langem Streit gibt es jetzt endlich Klarheit, wer für mögliche Ansprüche aus den sogenannten Kreispachtverträgen haftet. Nach der jüngsten Rechtsprechung ist es nicht der Landkreis, sondern das jeweilige Agrarunternehmen als Rechtsnachfolger der LPG
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