Wettbewerbsverzerrung bekämpft
Beratungshinweis für Freiverkäufliche nur auf der Packungsbeilage
Wie. Bonn, 1. April. Der von der Werbung für apothekenpflichtige Arzneimittel bekannte Hinweis: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker", gilt nunmehr auch für solche frei verkäuflichen Arzneim
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