Anerkennung einer Erzeugerorganisation
lix./AgE. Bonn, 24. April. Um anerkannt zu werden, müssen Erzeugergemeinschaften für Obst und Gemüse in der Bundesrepublik Deutschland jetzt eine Mindestanzahl von 15 Erzeugern sowie eine vermarktbare Erzeugung im Wert von wenigstens 10 Mio. DM oder über
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