Bettensteuer einrechnen
Portale Kölner Gericht bestätigt Auffassung von HRS
KÖLN. Die Bettensteuer muss in den Zimmerpreisen bei den Portalen einkalkuliert sein. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt. Demnach muss dem User auf Buchungsportalen wie HRS und Booking.com immer der Üb
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