Spiegel-Verlag setzt sich gegen Supplements durch
HAMBURG Im Streit um den Anzeigen-Naturalrabatt für die Magazin e der "SZ", der "FAZ" und der "Zeit" hat das Hamburger Oberlandesgericht die durch den Spiegel-Verlag erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Den Supplement- Verlagen bleibt es verboten, e
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