Kartellrecht kein Mittel gegen Verkauf unter Einstand
§ 26 Abs. 4 GWB bestand Bewährungsprobe vor dem Bundesgerichtshof nicht - HDE enttäuscht
Wie. Karlsruhe/Köln, 6. April. Die kartellrechtliche Vorschrift des § 26 Absatz 4 GWB kann nicht als Instrument zur Bekämpfung von systematischen Verkäufen unter dem Einstandspreis herangezogen werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag dies
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