BGH bestätigt Rewe-Werbung
Karlsruhe. Grundpreisangaben unter Hinzurechnung von Gratiszugaben sind nicht irreführend. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Juli 2012 bestätigt (Az.: I ZR 139/12). Geklagt hatte die Verb
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