Neues Urteil
Kein Grundpreis für Packung mit Kapseln
Celle. Bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform muss der Grundpreis nicht angegeben werden, hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (Az.: 13 U 31/19). Der Beklagte hatte in der Werbung nur angegeben, dass die Packung 30 Kapseln beinhaltet und
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€ 5,75