Karlsruhe untersagt Schockwerbung
Drei Benetton-Anzeigen waren sittenwidrig - Die Wettbewerbszentrale ist zufrieden
Wie. Karlsruhe/Bad Homburg, 13. Juli. Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren, die von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Bad Homburg, gegen die Benetton-Werbung eingeleitet wurden, die Wettbewerbswidrigkeit dieser Werbung festgestell
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