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    Lebensmittel Zeitung 50 vom 15.12.2000 Seite 030

    Recht

    Benetton-Schockwerbung in Anzeigen ist erlaubt

    Bundesgerichtshof durfte sie nicht untersagen - Bundesverfassungsgericht: Es liegt ein Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung vor

    Frankfurt, 14. Dezember. Die Benetton-Anzeigen mit ölverpesteten Enten, Fotografien über Kinderarbeit und einen Stempel "HIV-Positive" durften vom Bundesgerichtshof nicht untersagt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Di

    [5556 Zeichen] € 5,75