BGH erklärt „Pippi“ für bedingt vogelfrei
Karlsruhe. Als „Freifahrtschein für Plagiateure“ bezeichnet Ralph Oliver Graef das jüngste Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zu Pippi Langstrumpf. Der Anwalt, der die Saltkråkan AB und damit die Astrid Lindgren-Erben auch gegenüber dem Rewe-Discou
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