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    Lebensmittel Zeitung Nr. 42 vom 22.10.1999 Seite 032

    Recht

    EU-Markenschutz geht nationalem Datenschutz vor

    EuGH: Bei Verdacht auf Nachahmungen müssen dem Markeninhaber alle Informationen gegeben werden

    Wie./vwd. Luxemburg, 21. Oktober. Die adidas-Salomon AG, Herzogenaurach, hat sich jetzt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Forderung durchsetzen können, dass ihr als Markeninhaberin konkrete Informationen über die Bestimmung von Waren geliefert

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