Analyse
Zum Verwechseln ähnlich
Die rechtliche Bewertung von „Me too“-Produkten ist in Bewegung geraten / Von Stefanie Hartwig
Frankfurt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bounty-Riegel zeigt Nachahmern Grenzen auf. Die Rechtsprechung zu „Me too“-Produkten befindet sich im Fluss.
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