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    Lebensmittel Zeitung 03 vom 16.01.2004 Seite 032

    Recht

    EU-Regelung enthält keine Strafen

    Transit von gefälschten Rolex-Uhren nur zivilrechtlich angreifbar

    Luxemburg, 15. Januar. Beim Transit von nachgeahmten Rolex-Uhren und anderen Markenartikeln durch Österreich drohen zwar hohe Schadensersatzansprüche der Hersteller, aber keine Geld- oder Freiheitsstrafen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH)

    [1606 Zeichen] € 5,75