Gericht fordert Sendelizenz für Bild-Livestreams
Das Berliner Verwaltungsgericht wertet die Livestreams der Bild-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk, auch deshalb, weil es einen Sendeplan gebe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine Berufung zugelassen. Die dürfte kommen: Für Springers
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