Palettenstreit ist vorerst entschieden
juh. Frankfurt, 2. November. Die von der WKA Pool-Management GmbH, Karben, vertriebene Viertelpalette gilt als verbrauchsgeschützt und darf von dem Poolbetreiber nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Der Unterlassungsanspruch der Chep Deutschland GmbH, Kö
[932 Zeichen]
€ 5,75