Streit um die Reinigung
LAG Düsseldorf: Bei Berufskleidung zahlt der Arbeitgeber
Düsseldorf, 28. März. Eine Betriebsvereinbarung, wonach dem Arbeitnehmer auferlegt wird, die Reinigungskosten für vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung selber zu tragen, ist unwirksam wenn sie geltendem Tarifvertragsrecht widerspricht.
Dies entschied
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€ 5,75