Recht kurz
Auskunftsanspruch Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das im Handelsgesetzbuch normierte Wettbewerbsverbot, so steht dem Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch über das tatsächliche wettbewerbswidrige Verhalten zu. Der Arbeitnehmer muss dem Chef über sein Verhalt
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