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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 02 vom 09.01.2010 Seite 019

    Management & Praxis Recht

    Recht kurz

    Auskunftsanspruch Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das im Handelsgesetzbuch normierte Wettbewerbsverbot, so steht dem Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch über das tatsächliche wettbewerbswidrige Verhalten zu. Der Arbeitnehmer muss dem Chef über sein Verhalt

    [1765 Zeichen] € 5,75