Nonfood-Handel will Gleichbehandlung
Händler sehen sich bei Corona-Auflagen im Vergleich zum LEH benachteiligt – Woolworth klagt gegen die 2G-Regel
Der Unmut der Nonfood-Händler ist groß. Während Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte ohne Beschränkung öffnen dürfen, gilt im Nonfood-Handel die 2G-Regel. Das kostet erheblich an Frequenz und Umsatz. Die Händler sind verärgert. Woolworth klagt jetzt gegen die 2G-Regel.
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