Oberlandesgericht urteilt zu Videoüberwachung
Zweitinstanzliche Entscheidung – Händler muss Zweck der Kameraüberwachung ausreichend dokumentieren – Reaktion von Lidl & Co.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zur Videoüberwachung im Supermarkt geurteilt. Es handelt sich um eine der wenigen Entscheidungen zum Thema seit Geltung der DSGVO im Mai 2018.
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